Unfallgutachten für München, Haar und Umgebung
Nach einem Verkehrsunfall dokumentiere ich Schäden und ermittle eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Abwicklung. Ich besichtige Ihr Fahrzeug mobil vor Ort und erläutere Ihnen das Gutachten persönlich.
Welche Schadenpositionen werden erfasst?
Welche Positionen relevant sind, richtet sich nach Ihrem Schadenfall.
Fotodokumentation & Fahrzeugdaten
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Fotos der Schäden und die relevanten Fahrzeugdaten bilden die Grundlage der Dokumentation. Bekannte Vorschäden werden berücksichtigt; erkennbare Auffälligkeiten werden geprüft und eingeordnet.
Umfang nach Ihrem Schadenfall
Reparaturweg & Reparaturkosten
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Der erforderliche Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten werden fachlich nachvollziehbar ermittelt. Welche Arbeiten einbezogen werden, richtet sich nach dem Schadenbild und dem tatsächlichen Prüfungsumfang.
Umfang nach Ihrem Schadenfall
Fahrzeugwerte & Wertminderung
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Je nach Schadenfall werden Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung geprüft und nachvollziehbar eingeordnet. Nicht jede dieser Positionen ist bei jedem Fahrzeug oder Schaden relevant.
Umfang nach Ihrem Schadenfall
Reparaturdauer & Nutzungsausfall
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Die voraussichtliche Reparaturdauer wird für den jeweiligen Schadenfall eingeordnet. Gegebenenfalls werden auch Angaben zum Nutzungsausfall aufgenommen. Ob und in welchem Umfang das sinnvoll ist, wird fallbezogen geprüft.
Umfang nach Ihrem SchadenfallVorschäden werden berücksichtigt, Auffälligkeiten geprüft. Nicht jede Schadenposition ist in jedem Fall relevant.
Haftpflichtschaden
Gutachterwahl und Kosten beim Haftpflichtschaden
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Entscheidend sind Haftung und Erforderlichkeit im Einzelfall.
Freie Gutachterwahl
Bei einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen den Vorschlag der gegnerischen Versicherung in der Regel nicht übernehmen. Die freie Wahl allein ist jedoch keine Zusage der Kostenerstattung.
Mithaftung, Bagatellschaden & unklare Haftung
- Mithaftung
- Bei einer Mithaftung kann die Erstattung der erforderlichen Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote gekürzt werden.
- Bagatellschaden
- Bei einem erkennbar geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichen. Die Kosten eines vollständigen Gutachtens werden dann möglicherweise nicht erstattet.
- Unklare Haftung
- Ist die Haftung noch nicht geklärt, ist auch die Kostenübernahme offen. Vor der Beauftragung empfiehlt sich eine rechtliche Klärung.
Abgrenzung zur eigenen Kaskoversicherung
Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Stimmen Sie die Gutachterbeauftragung und die Kostenübernahme deshalb vorab mit Ihrer eigenen Versicherung ab.
Mehr zu Kasko- und FahrzeugschädenDiese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls. Eine Rechts- oder Zahlungszusage ist damit nicht verbunden.
So läuft die Unfallbegutachtung ab
Vier Schritte – persönlich begleitet und nachvollziehbar dokumentiert.
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Der erste Kontakt
Anfrage & Unterlagen
Wir besprechen den Unfall und klären die benötigten Unterlagen.Hilfreich sind der Fahrzeugschein, vorhandene Schadenfotos und – falls vorhanden – Unfallunterlagen oder ein Polizeibericht. -
Flexibel vor Ort
Termin am Fahrzeug
Bei Ihnen zuhause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.Wir vereinbaren einen passenden Besichtigungstermin und stimmen den Standort sowie den Zugang zum Fahrzeug persönlich ab. -
Sorgfältig dokumentiert
Schadenaufnahme
Schäden, Fotos und erforderliche Messwerte werden dokumentiert.Ich erfasse Fahrzeugdaten und Schäden, berücksichtige bekannte Vorschäden und prüfe Auffälligkeiten. Welche Messungen nötig sind, richtet sich nach dem Schadenbild. -
Nachvollziehbar bewertet
Auswertung & Bericht
Sie erhalten Ihr Gutachten digital und persönlich erläutert.Die dokumentierten Schäden werden fachlich ausgewertet und im Bericht nachvollziehbar eingeordnet. Eine Weiterleitung an Versicherung oder Anwalt erfolgt nur auf Ihren Wunsch.
Nach der Besichtigung, soweit alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Fall vollständig bearbeitbar ist.
Sie erhalten das Gutachten digital. An Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt leite ich es nur auf Ihren Wunsch weiter.
Jetzt Ihren Unfallschaden persönlich klären
Schildern Sie Ihren Unfall und den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Thomas Linsmaier meldet sich persönlich bei Ihnen zurück und bespricht das weitere Vorgehen.
Einblicke in die Arbeit